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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  „Golfstube“

Stand: 2025


Anbieter: Golfstube, 27211 Bassum

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1. Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für die Miete von Equipment rund um Indoorgolf (insb. Golf-Simulator/Abschlagbox, Launch Monitor „Garmin r50“, Puttingmatten und Zubehör) zwischen dem Anbieter („Vermieter“) und Kund:innen („Mieter“).

  2. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

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2. Vertragsgegenstand

  1. Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Angebot/der Buchungsbestätigung konkret bezeichneten Mietsachen für den vereinbarten Zeitraum.

  2. Eigentumsvorbehalt: Die Mietsachen bleiben Eigentum des Vermieters. Untervermietung und Weitergabe an Dritte sind untersagt, sofern nicht schriftlich genehmigt.

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3. Buchung & Vertragsschluss

  1. Angebote auf der Website sind freibleibend.

  2. Der Vertrag kommt mit Buchungsbestätigung (E-Mail) zustande.

  3. Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend)

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4. Mietdauer, Übergabe & Rückgabe

  1. Mietdauer laut Buchung (Tag/Weekend/Woche).

  2. Übergabe:

  3. Selbstabholung: Gefahrübergang bei Übergabe am Lager/Abholpunkt.

  4. Lieferung/Aufbau: Zeitpunkt und Ort nach Bestätigung; der Mieter stellt freien Zugang sicher.

  5. Rückgabe: Am letzten Miettag zur vereinbarten Zeit, vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand. Verspätete Rückgabe wird tageweise gemäß Preisliste berechnet.

 

5. Preise, Zahlung, Kaution

  1. Es gelten die bei Buchung bestätigten Mietpreise (ggf. zzgl. Anfahrt/Lieferung/Einsatzbetreuung).

  2. Zahlung: Vorkasse, sofern nichts anderes vereinbart.

  3. Kaution: Der Vermieter kann eine Kaution verlangen. Rückerstattung innerhalb von [z. B. 7] Werktagen nach ordnungsgemäßer Rückgabe abzüglich evtl. Ansprüche (Schäden, Reinigung, Fehlteile).

  4. Die Kaution kann mit einer etwaigen Selbstbeteiligung des Mieters im Schadensfall verrechnet werden.

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6. Pflichten des Mieters (Sorgfalt & Nutzung)

  1. Die Mietsachen sind sorgfältig zu behandeln und nur zweckentsprechend zu verwenden.

  2. Sicherheitsregeln sind einzuhalten (Abschlagbereich freihalten, geeignete Bälle/Matten, kein Schlag in Richtung ungeschützter Flächen/Personen).

  3. Räumliche Voraussetzungen (Richtwerte):

  4. Simulator: ca. 3,0 m Breite · 2,5 m Höhe · 4–5 m Tiefe, ebener trockener Boden, Steckdosen in der Nähe, gedimmtes/gleichmäßiges Licht.

  5. r50: Gerät 1,5–2,0 m hinter dem Ball; Ball bis Netz/Screen 2,5–3,5 m (Indoor), ebene Fläche.

  6. Puttingmatte: freie, ebene Fläche von mind. 5,2 m × 0,7 m.

  7. Verboten sind bauliche Veränderungen, Überlastungen, unsachgemäße Reparaturen, der Einsatz in gefährdenden Umgebungen sowie kommerzielle Wettbewerbe ohne vorherige Zustimmung.

  8. Mängel/Defekte sind unverzüglich zu melden; sichtbare Vorschäden werden bei Übergabe im Übergabeprotokoll festgehalten.

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7. Lieferung, Aufbau & Einweisung (bei Simulator/optional r50)

  1. Sofern gebucht, übernimmt der Vermieter Lieferung, Aufbau, Einrichtung und eine Kurz-Einweisung.

  2. Der Mieter stellt sicher: freien Zugang, Stromversorgung, geeigneten Standort und Schutz vor Witterung/Feuchtigkeit.

  3. Betreuung/Moderation vor Ort ist optional zubuchbar.

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8. Haftung & Versicherung

  1. Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den vorhersehbaren, typischen Schaden.

  3. Für durch den Mieter oder Dritte verursachte Sachschäden an Mietsachen, Räumen oder Einbauten haftet der Mieter. Der Abschluss einer Privat-/Betriebshaftpflicht wird empfohlen.

  4. Datenauswertungen/Simulationsergebnisse dienen dem Training und stellen keine Garantien für sportliche Ergebnisse dar.

  5. Selbstbeteiligung des Mieters im Schadensfall (je Schadensfall, unabhängig von einer etwaigen Versicherungsleistung des Mieters):

    1. Home-Simulator (inkl. Abschlagbox/Projektor/Peripherie): bis zu 1.500 €

    2. Garmin r50 Launch Monitor: bis zu 1.500 €
      Regelung: Der Mieter trägt den Schaden bis zur Höhe der genannten Selbstbeteiligung. Übersteigt der Schaden diese Beträge, verbleibt der Mehrschaden beim Vermieter, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Mieter verursacht; in diesem Fall haftet der Mieter vollumfänglich.

  6. Die Selbstbeteiligung fällt pro einzelnen Schadensereignis an. Mehrere Schäden aus verschiedenen Ereignissen gelten jeweils als getrennte Schadensfälle.

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9. Schäden, Verlust, Reinigung

  1. Beschädigungen/Fehlteile werden nach Reparaturkosten bzw. Zeitwert berechnet. Die Beteiligung des Mieters richtet sich nach §8 Abs. 5 (Selbstbeteiligung).

  2. Übermäßige Verschmutzungen können mit einer Reinigungspauschale berechnet werden.

  3. Bei Verlust/Diebstahl ist der Vermieter sofort zu informieren; der Mieter haftet bis zur Höhe der jeweiligen Selbstbeteiligung gemäß §8 Abs. 5, bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit vollumfänglich.

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10. Stornierungen & Widerruf (Verbraucher)

  1. Storno bis 14 vor Mietbeginn kostenfrei; bis 7 Tage 50 %; danach 90 % des Mietpreises. Individuelle Absprachen möglich.

  2. Widerrufsrecht für Verbraucher: Bei Fernabsatzverträgen besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

  3. Ausnahme: Bei termingebundenen Dienstleistungen (z. B. Event am festen Datum) ist das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen. Der Vermieter weist hierauf in der Buchungsbestätigung hin.

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11. Software, Apps & Kompatibilität

  1. Für den Betrieb der Geräte kann eine App/Software (iOS/Android/PC) erforderlich sein. Systemvoraussetzungen sind vom Mieter zu prüfen.

  2. Software-Lizenzen Dritter (z. B. Sim-Software) sind ggf. separat zu erwerben; Funktionsumfang kann je nach Setup variieren.

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12. Datenschutz

  1. Es gilt die Datenschutzerklärung des Vermieters (abrufbar unter [Link]). Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Kundenkommunikation genutzt.

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13. Höhere Gewalt

  1. Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Stromausfall, Unwetter, behördliche Auflagen) ist der Vermieter für Ausfälle/Verzögerungen nicht verantwortlich. Bereits gezahlte Mieten werden anteilig erstattet, wenn die Leistung unmöglich wird.

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14. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Ist der Mieter Kaufmann, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.

  3. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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